Angaben gemäß § 5 TMG:

Stoppa-bau GmbH
Landrat von Laer Str. 1
47495 Rheinberg-Orsoy

Vertreten durch:

Vertreten durch: Dirk Stoppa

Ust-ID: 119/5301/1540

Kontakt:

Telefon:02844/619Telefax:028446619951E-Mail:stoppa.bau@gmx.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister. HRB 19356/1  Amtsgericht Kleve
HWK Düsseldorf

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 AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Stoppa-Bau GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Stoppa-Bau GmbH Landrat-von-Laerstr 1, 47495 Rheinberg-Orsoy (nachfolgend „Betrieb“ genannt) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt).

1.2 Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines vom Betrieb erstellten Kostenvoranschlags durch den Kunden zustande.

2.2 Der Betrieb behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn berechtigte Zweifel an der Durchführbarkeit bestehen.

2.3 Änderungen oder Ergänzungen eines erteilten Auftrags bedürfen der Schriftform.

3. Leistungen und Ausführungszeitraum

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.

3.2 Der Beginn der Arbeiten erfolgt innerhalb der vom Betrieb genannten Kalenderwoche (KW), mit einer möglichen Abweichung von +/- 4 KW.

3.3 Die Einhaltung des Leistungsbeginns setzt voraus, dass alle notwendigen behördlichen Genehmigungen durch den Kunden eingeholt wurden. Der Betrieb übernimmt hierfür keine Verantwortung.

3.4 Witterungsbedingte oder durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen berechtigen den Betrieb zur Verschiebung der Arbeiten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten, sofern nicht anders vereinbart, die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4.2 Nach Annahme des Kostenvoranschlags ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung wird die Materialbeschaffung vorgenommen.

4.3 Der Restbetrag ist nach Fertigstellung der Arbeiten und Vorlage der Abschlussrechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

4.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, beträgt der Verzugszinssatz 9 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.

5. Vertragsrücktritt und Stornokosten

5.1 Eine Kündigung des Vertrages durch den Kunden muss schriftlich erfolgen.

5.2 Bei einer Absage oder Verschiebung der Baustelle durch den Kunden gelten folgende Stornogebühren:

Bis 4 Wochen vor Baustellenbeginn: 10 % des Gesamtbetrags
Bis 3 Wochen vor Baustellenbeginn: 20 % des Gesamtbetrags
Bis 2 Wochen vor Baustellenbeginn: 40 % des Gesamtbetrags
Bis 1 Woche vor Baustellenbeginn: 50 % des Gesamtbetrags
Weniger als 1 Woche vor Baustellenbeginn: 60 % des Gesamtbetrags

5.3 Zusätzlich sind 50 % der bereits bestellten Materialien unabhängig von der Stornogebühr zu zahlen.

5.4 Sollte sich während der Bauphase herausstellen, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind oder Materialien nachbestellt werden müssen, wird dies dem Kunden mitgeteilt. Kostenanpassungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden, die schriftlich oder mündlich erfolgen kann.

5.5 Bei einer Terminverschiebung durch den Kunden innerhalb von 4 Wochen vor Beginn wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 5 % des Gesamtbetrags fällig. Eine erneute Verschiebung kann zur vollständigen Stornierung des Auftrags führen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle baurechtlichen, behördlichen oder denkmalrechtlichen Genehmigungen für die geplanten Maßnahmen vorliegen.

6.2 Der Kunde stellt sicher, dass das Grundstück zum vereinbarten Termin zugänglich ist und benötigte Versorgungsanschlüsse vorhanden sind.

6.3 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund von fehlenden Genehmigungen oder nicht erfüllten Mitwirkungspflichten können zusätzliche Kosten verursachen.

6.4 Sollte der Kunde während der Bauphase nicht anwesend sein, bleibt er dennoch für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Zugangs zum Grundstück verantwortlich.

6.5 Falls der Betrieb während der Bauzeit Schlüssel oder Zugangscodes erhält, verpflichtet er sich, diese sorgfältig zu verwahren und ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags zu nutzen.

7. Abnahme und Mängelrügen

7.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit dem Kunden, die in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert wird.

7.2 Mit der Unterzeichnung des Protokolls bestätigt der Kunde die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags. Nach der Abnahme sind keine Nachbesserungen oder Mängelansprüche mehr möglich, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.

7.3 Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich gemeldet werden.

7.4 Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Arbeiten sind möglich und gelten als verbindlich.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Der Betrieb haftet für Mängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Mängel, die durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Nutzung entstehen. oder Material das durch den Kunden bereit gestellt wird und verarbeitet soll.

8.2 Bei Produkten wie  Natursteinen sind Abweichungen in Farbe, Struktur oder Wachstum kein Mangel.

8.3 Nach der Fertigstellung oder Übergabe von Pflasterflächen übernimmt der Betrieb keine Haftung für das nacharbeiten wie einfegen der Flächen. Die weitere Pflege und Nacharbeiten obliegt dem Kunden. Schäden, die durch unsachgemäße Pflege oder Nichtbeachtung der Pflegehinweise entstehen, stellen keinen Mangel dar.

8.4 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8.5 Der Betrieb haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, extreme Witterungsverhältnisse oder behördliche Anordnungen verursacht werden.

9. Eigentumsvorbehalt und Geistiges Eigentum

9.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags bleibt das gelieferte Material Eigentum des Betriebs.

9.2 Angebote, Pläne, Entwürfe und sonstige geistige Leistungen bleiben Eigentum des Betriebs und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung weitergegeben oder genutzt werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz des Betriebs in Rheinberg-Orsoy .

10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Amtsgericht Kleve HRB 19356/1

Rheinberg-Orsoy , 01.01.2025